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Meldung vom 18.06.2010
Mit der EU-Roamingverordnung hatte die Europäische Union die Kosten für Telefongespräche über ausländische Mobilfunknetze gedeckelt. Dagegen hatten die großen Mobilfunkbetreiber geklagt. Ihre Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheiterte.
Wer früher mit einem deutschen Handy im europäischen Ausland telefonierte, musste oft sehr tief in die Tasche greifen: Die dem Nutzer in Rechnung gestellten Gebühren (durchschnittlich 1,15 Euro pro Minute) lagen deutlich höher als die den Netzbetreibern entstehenden Kosten. Per EU-Roamingverordnung wurden die Roaming-Gebühren gedeckelt. Im Juni letzten Jahres wurde die Verordnung nochmals bis 2012 verlängert und auf SMS und Datenübertragung ausgeweitet.
Die Netzbetreiber Vodafone, Telefónica, Deutsche Telekom und Orange hatten den britischen High Court of Justice für England und Wales angerufen, um die Rechtmäßigkeit der EU-Verordnung überprüfen zu lassen. Dieser hatte seinerseits den EuGH eingeschaltet. Der EuGH argumentierte jetzt, dass die Roamingverordnung dem Ziel diene, die Funktionsfähigkeit des europäischen Binnenmarktes zu verbessern. In Anbetracht der früher hohen Roaminggebühren, die deutlich über den Preisen gelegen hätten, die unter Wettbewerbsbedingungen für das Roaming verlangt worden wären, sei der Eingriff per EU-Verordnung vertretbar. Außerdem sei die zeitlich begrenzte Verordnung auch dann vertretbar, wenn sie für den einzelnen Netzbetreiber negative wirtschaftliche Folgen habe.
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