Über 30 DSL-Anbieter, über 100 Tarifvarianten im Vergleich, auch mit GPRS, UMTS, HSDPA
Meldung vom 05.03.2010
Ab März 2010 ist Schluss mit bösen Überraschungen nach der Nutzung des Handys im Ausland. Die europäischen Mobilfunkanbieter sind ab sofort verpflichtet, die Verbindung des Handys mit dem Internet zu unterbrechen, wenn eine bestimmter Höchstbetrag an Kosten für das sogenannte Datenroaming erreicht wird. Mit Datenroaming wird die Nutzung mobiler Datendienste in fremden Mobilfunknetzen bezeichnet. Den Höchstbetrag sollen die Kunden selbst wählen können. Standardmäßig werden die Mobilfunkanbieter eine Höchstgrenze von 50 EUR festlegen. Die Mobilfunkkunden erhalten außerdem eine Warnmeldung, sobald sie 80% des gewählten Betrags aufgebraucht haben.
Die Neuregelung stellt für Reisende, die im europäischen Ausland Handys oder Surfsticks für mobile Datenverbindungen benutzen, ein deutliches Plus in Punkto Verbraucherschutz dar. Bisher konnten durch das Datenroaming in kürzester Zeit leicht Rechnungsbeträge über mehrere Tausend Euro auflaufen. Bekanntgeworden sind Fälle, in denen durch den Aufbau von Datenverbindungen im Ausland Einzelrechnungen von bis zu 46.000 Euro entstanden sind, weil Kunden über ihren mobilen Internetzugang beispielsweise Fernsehsendungen heruntergeladen hatten, ohne sich über die immensen Kosten im Klaren zu sein.
Darüber hinaus werden die neuen Roaming-Vorschriften weiterhin den Preis je heruntergeladene ein Megabyte an Daten, den sich die Mobilfunkanbieter untereinander in Rechnung stellen, auf einen Euro begrenzen und auf eine zukünftige weitere Senkung hinwirken. Möglicherweise werden auch die Endkunden hiervon profitieren.