Über 30 DSL-Anbieter, über 100 Tarifvarianten im Vergleich, auch mit GPRS, UMTS, HSDPA
Meldung vom 05.03.2010
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagieren die Telekommunikationsunternehmen unverzüglich: Die Speicherung der Verbindungsdaten auf Vorrat wurde eingestellt. Die bestehenden Daten werden gegenwärtig gelöscht.
Die Telekommunikationsbranche reagiert schnell: Keine Speicherung mehr von Verbindungsdaten, keine Auskunft mehr zu vergangenen Verbindungen, sofortige Löschung aller bestehenden Datenbeständen. Die Deutsche Telekom meldete, aktuell unvorstellbare 19 Terabyte an Daten zu vernichten. Um der Vorstellungskraft angesichts dieser Zahl auf die Sprünge zu helfen: Das entspricht einer Menge von 51.300.000 bedruckten Papierseiten - ein Papierstapel von fünf Kilometern Höhe.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Speicherung von Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen der Bundesbürger über einen Zeitraum von sechs Monaten in der bisherigen Form unzulässig. Zwar liegt keine grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung vor, jedoch sah das Gericht die bisherige Regelung wegen fehlender Datensicherheit, unklaren Verwendungszwecks der Daten und Nichtbenachrichtigung der Betroffenen über die Datenverwendung als unverhältnismäßig an.
Die deutsche Internetwirtschaft begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Allerdings wird befürchtet, dass die hohen Vorgaben an die Sicherheit zu speichernder Daten nach einer Neuregelung der gesetzlichen Grundlagen zu noch höheren Kosten für die Telekommunikationsunternehmen führen werde. Die Internetwirtschaft fordert daher eine Erstattung dieser Kosten durch den Staat.
Datenschützer kämpfen weiterhin gegen die der Vorratsdatenspeicherung zu Grunde liegende EU-Richtlinie.